03/2016 - 04/2017

Ersatzneubau Rote Brücke in Horka

Beseitigung von Hochwasserschäden

Die Gemeinde Horka beauftragte unser Planungsbüro zur Sanierung (Ersatzneubau) der schadhaften „Roten Brücke“, welche sich nordwestlich des Gemeindegebietes befindet. Im Verbindungsweg Horka – Niesky gelegen, dient sie zur Überquerung des Gertiggrabens (bzw. Schwarzer Graben). Der Neubau der Brücke, welcher aus Fertigteilen hergestellt wurde, orientierte sich an den Abmaßen des Bestandsbauwerkes.

Die Besonderheit bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme bestand in den naturschutzrechtlichen Auflagen aufgrund der Lage im FFH-Gebiet "Doras Ruh". Folgende Leistungen wurden naturschutzfachlich von unserem Planungsbüro erbracht:

  • FFH- und SPA-Verträglichkeitsvorprüfung
  • Eingriffs/- Ausgleichsbilanzierung durch LPB

Fazit der FFH- und SPA-Vorprüfung
Baubedingt treten durch Flächenbeanspruchungen und Emissionen (Lärm) temporäre Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme auf.  Betroffen davon sind insbesondere der Fischotter (Fläche der direkten Beeinträchtigung ca. 125 m²) sowie der Raufußkauz (Aegolius funereus) und der Sperlingskauz (Glaucidium passerinum). Die möglichen Störungen ergeben sich durch Barrierewirkungen sowie durch Einschränkungen bei der Nahrungssuche, wenn die Baumaßnahmen während der Jagdaktivitätszeiten der genannten Eulenarten erfolgt. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH – Richtlinie und der Lebensräume der Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie wird nicht verschlechtert.

Fazit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Nach Prüfung und Bewertung der vorgesehenen Baumaßnahme stellt der Eingriff eine temporäre Verschlechterung des Naturhaushaltes im UG dar. Die negativen Auswirkungen beziehen sich dabei überwiegend auf die Schutzgüter „Fauna und Biotope“.
Gemäß der Eingriffsbilanzierung von Sachsen kann die Beanspruchung der Biotope im UG nicht kompensiert werden. Um das Defizit auszugleichen, wird das Anbringen von 4 Vogelnistkästen sowie 4 Fledermauskästen empfohlen. Insofern der Bau des temporären Umfluters im Bereich der Dammlage der beiden vorhandenen Gräben möglich ist, ist die Alternativvariante umzusetzen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Wasserregime der Gewässer- und Feuchtbiotopkomplexe nicht beeinträchtigt werden darf.

Auftraggeber

Gemeinde Horka